Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentlicht den Liegenschaftsplan des Landes mit allen Grundstücken des Landes und Bundes sowie der Grundstücke der jeweiligen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Nicht mit eingeschlossen sind Flächen, die landeseigenen Unternehmen gehören.