Im Liegenschaftsplan des Landes veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter anderem "kirchliches Eigentum" in anonymisierter Form. In diese Kategorie fallen nicht nur evangelische und katholische Bodenflächen, sondern auch die jüdischer und vieler freikirchlicher Gemeinden. Auch einige muslimische Gemeinden sind enthalten, jedoch nicht alle. Eine vollständige Liste aller erfassten Gemeinschaften existiert nicht. Aufgrund uneinheitlicher Erfassung können einige religiöse Gemeinschaften in manchen Gegenden in den Daten enthalten sein, in anderen nicht. "Mischgebiet" bedeutet, dass die Fläche auf mehrere Arten genutzt wird, zum Beispiel sowohl für Wohnhäuser als auch für Gewerbe.