Die Auswertung basiert auf dem Liegenschaftsplan der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Er erfasst – anonymisiert – die Liegenschaften aller Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind – von denen es aber keine vollständige Liste gibt. Kirchengebäude sind in der offiziellen Klassifizierung „Flächen mit besonderem Funktionscharakter“ enthalten, die wir für besseres Verständnis „Kirchen und Kultur“ genannt haben. In ihr sind beispielsweise auch Denkmäler sowie soziale und öffentliche Einrichtungen enthalten.